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Zertifikate Schaden | Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) zu Zertifikaten im allgemeinen und zu Verlusten aus dem Erwerb von Zertifikaten bezogen auf die Bank Lehman Brothers im besonderen

1. Was ist ein Zertifikat wirtschaftlich?

Das kann man in dieser Allgemeinheit nicht sagen, da der Begriff Zertifikate letztlich nur die Situation eines Wertpapiers beschreibt, das eine Zweitverbriefung eines Basiswertes oder -papiers darstellt. Entsprechend vielfältig sind die Möglichkeiten der Produktgestaltung, die sich auch in einer Vielzahl an unterschiedlichen Produktbezeichnungen niederschlagen. Als Beispiele seien nur „Index-Zertifikate", „Basket-Zertifikate" oder „Knock-out-Zertifikate" genannt.
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2. Was ist ein Zertifikat rechtlich?

Bei Zertifikaten handelt es sich rechtlich um Schuldverschreibungen. Der Anleger trägt also das Risiko, dass bei Zahlungsunfähigkeit des die Papiere ausstellenden Unternehmens (dem sog. Emittenten) das ganze investierte Geld ggf. verloren ist. Gerade die Ereignisse der Finanzkrise im August/September 2008 zeigen, dass auch bei vermeintlich finanziell solide aufgestellte Emittenten wie Banken dieses Risiko besteht. Dessen sollte sich ein Anleger immer bewusst sein.

Daneben trägt der Anleger, je nach Ausgestaltung des Zertifikats, wie auch bei anderen Anlagen (z.B. Aktien), das Risiko, dass der in Bezug genommene Basiswert sehr stark fällt und damit ebenfalls ein Verlust eintritt.

3. Sind Zertifikate per se für Privatanleger ungeeignet?

Das kann man in dieser Allgemeinheit so nicht sagen. Wichtig ist vielmehr, dass der Bankkunde auf die Risiken eines Zertifikates hingewiesen wird und das Zertifikat zu dem Anlagehorizont des Kunden passt. Wie bereits auf der ersten Seite erwähnt geht es uns nicht darum, die Anlagekategorie "Zertifikat" zu verteufeln. Zertifikate sind in vielen Fällen sinnvolle Beimischungen für die Depots von Privatanlegern. Diesen müssen zuvor im Rahmen einer pflichtgemässen "anleger- und objektgerechten" Beratung aber die Risiken, die mit einem Zertifikat im einzelnen verbunden sind, vollständig offen gelegt worden sein.

4. Welche Beratungspflichten hat mein Anlageberater eigentlich genau ?

Allgemein kann man das nicht beantworten, weil sich die Beratungspflichten in ihrem Umfang  nach den Vorkenntnissen und Zielen des Kunden richten. Festzuhalten ist, dass ein Anlageberater selbstverständlich keine falschen Informationen über das Produkt geben darf (BGH Urteil vom 21.03.2006, XI ZR 63/05). Er darf insbesondere die mit der Anlage verbundenen Risiken nicht verharmlosen.  Ferner muss der Anlageberater die mit der Anlage verbundenen Risiken vollständig nennen. Das ist nach unseren Erkenntnissen bei den meisten Anlageberatungen im Zusammenhang mit dem Kauf von Lehman-Zertifikaten, aber auch anderer Zertifikate nicht erfolgt.

Darüber hinaus ist der Anlageberater nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung verpflichtet, den Anleger über negative Berichterstattung in der einschlägigen Fachpresse hinsichtlich des empfohlenen Anlageproduktes umfassend aufzuklären. Bezüglich Lehman Brothers gab es nach unseren Erkenntnissen bereits ab Anfang 2008 entsprechende Negativberichterstattung. Erfolgte die Anlageberatung also ab diesem Zeitpunkt und wurde auf diese Berichte bei der Anlageberatung nicht hingeweisen, ist dies ein weiterer Ansatzpunkt für entsprechende Schadenersatzansprüche.

Ebenso muss nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Anleger vor der Anlagenentscheidung über das Bestehen von Provisionsabreden zwischen Bank und Emittent für den Verkauf der Papiere aufgeklärt werden. Die Aufklärung muss dabei konkret auf den Einzelfall abstellen und die Provisionen der Höhe nach nennen, weil nur so der Anleger absehen kann, welches Eigeninteresse die Bank an der Empfehlung des Produkts hat. 

5. Was ist bei Lehman Bros. passiert, was kann man hier noch tun?

Wichtig ist es, zunächst festzuhalten, das es aufgrund der finanziellen Situation der Bank Lehman Brothers Holding Inc., die Gläubigerschutz nach „Chapter 11" beantragt hat, bei den Verfahren wegen des Wertverlustes bei Zertifikaten von Lehman Brothers nur um Ansprüche gegen die beratende Bank geht.

Zum jetzigen Zeitpunkt geht es sinnvoller Weise nicht um die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche, vielleicht muss es hierzu nämlich gar nicht kommen. Zunächst müssen von uns - fundiert aufbereitet - Ihre Ansprüche außergerichtlich geltend gemacht werden. Dies wird von einer evtl. bestehenden Rechtsschutzversicherung regelmäßig gefordert und kann bereits zum teilweisen oder vollständigem Erfolg führen.

Daher ist es jetzt auch noch zu früh, über die Dauer eventueller Klageverfahren (die sich durchaus durch mehrere Instanzen erstrecken und unterschiedliche Risiken aufweisen können) detailliert zu sprechen.

6. Bestehen diese Risiken des Totalausfalls auch bei der Investition in Investmentfonds?

Ein solches Risiko besteht bei Anlagen in Fonds bezogen auf eine Insolvenz der den Investmentsfonds auflegenden Kapitalanlagegesellschaft nicht, da diese Anlagen ein vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft gesondertes Vermögen darstellen und daher nicht von dessen finanzieller Situation betroffen sind. Allerdings besteht natürlich auch dort insoweit ein Verlustrisiko, dass die dem Fond zugrunde liegenden Werte wie Aktien o.ä. durch negative Entwicklungen des Kapitalmarktes in ihrem Wert verfallen, was insbesondere bei Fonds mit stark eingeengter Anlagepolitik (z.B. Branchen- oder Länderfonds) der Fall sein kann. Gerne prüfen wir daher auch insoweit mögliche Ansprüche Ihrer Seite gegen Ihren Anlageberater, wenn dieser Ihnen Fonds verkauft haben sollte, die nicht Ihren Anlagezielen entsprachen.

7. Wer betreibt eigentlich die Seite www.zertifikate-schaden.de?

Hinter der Homepage www.zertifikate-schaden.de steht als Betreiberin die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Wir sind eine der führenden Anlegerschutzkanzleien, die seit Jahren nachweislich zu den Marktführern im Kapitalanlagerecht und im Bereich der Vertretung geschädigter Privatanleger und institutioneller Investoren in Deutschland zählen.

Die genauen Kontaktdaten können Sie dem Impressum der Homepage entnehmen.

Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft („Eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die als AG organisiert hier mit langer Tradition berät„) zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der drei führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz (JUVE vom 06.06.2008 sowie JUVE Handbuch 2006/07). Die Kanzlei verfügt seit mehr als vierzehn Jahren über vielfältige Erfahrungen im Bereich des Schutzes von Aktionären und Investoren. Deutschlands erste reine Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth hat bisher über 30 Entscheidungen des BGH zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Seit 1994 vertritt sie Deutschlands größte und führende Aktionärsvereinigung, die DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. Die Anwälte von Nieding + Barth nehmen in bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr die Rechte von privaten und institu-tionellen Aktionären wahr, die Kanzlei ist insoweit führend in der Hauptversammlungsvertretung von Aktionären. Die WirtschaftsWoche (16/08) nennt Nieding + Barth eine „Top-Kanzlei für alle Belange der Kapitalanleger". Nieding + Barth hat bis heute institutionelle und private Investoren mit einer gesamten Schadenssumme von rund 8 Milliarden EUR vertreten.

Rechtsanwalt Klaus Nieding bekleidet das Amt des DSW-Landesgeschäftsführers Hessen/Rheinland-Pfalz und Saarland. Ferner ist er Präsident des DASB Deutscher Anlegerschutzbund e.V. sowie Mitglied weiterer führender Anlegerschutzgremien. Für das renommierte Wochenmagazin "WirtschaftsWoche" (16/08) ist er „Primus, wenn es um börsennotierte Gesellschaften und das Geschehen auf den Hauptversammlungen geht."

8. Muss ich mir jetzt einen Anwalt leisten oder soll ich zu einem späteren Zeitpunkt handeln?

Der Geschädigte aus einer fehlerhaften Anlageberatung wegen des Erwerbs von (Lehman-) Zertifikaten muss zunächst einmal gar nichts. Unsere Erfahrungen zeigen jedoch, dass optimale anwaltliche Beratung von Anfang an hilft, mögliche Probleme, insbesondere bezogen auf die Verjährung von Ansprüchen, zu vermeiden. Außerdem sollten Sie es vermeiden, selbst mit der Bank zu kommunizieren. Oftmals kommt der Anwalt später dann nicht mehr von unbedachten Formulierungen des Mandanten weg.

9. Kann ich auch meinen Hausanwalt mit der Geltendmachung meiner Ansprüche beauftragen?

Natürlich steht es Ihnen frei, grundsätzlich jeden beliebigen Anwalt mit Ihrer Vertretung zu beauftragen. Allerdings ist der Vorteil für Sie bei einer Beauftragung der Nieding+ Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, dass eine der marktführenden deutschen Kanzleien für Kapitalanlegerschutz mit mehr als 14-jähriger Erfahrung für Sie tätig ist.

10. Worin unterscheidet sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts von Interessen- oder Schutzgemeinschaften?

Unser Rat ist, in „Massenfällen" bitte möglichst vorsichtig an Interessen- oder Schutzgemeinschaften heranzugehen. Oft werden diese gerade von den Verantwortlichen von Kapitalanlageschäden initiiert, um die eigene Haftung geschickt auszuschließen. Darüber hinaus sind selbst seriöse Interessen- oder Schutzgemeinschaften nicht in der Lage, eine umfassende rechtliche Vertretung der geschädigten Kapitalanleger zu bieten. Auch solche Interessen- und Schutzgemeinschaften sind daher wiederum auf die Einschaltung von Anwälten angewiesen. So entstehen unnötige Kosten, die Ihnen bei der Beauftragung von spezialisierten Rechtsanwälten von Anfang an erspart bleiben. Vertrauen Sie die Vertretung Ihrer Interessen deshalb nur Anwälten an, die nachweislich mit einer guten Leistungsbilanz im Kapitalanlagerecht aufwarten können! So ist gewährleistet, dass Sie "schlechtem Geld" nicht noch gutes hinterher werfen (siehe auch Referenzen).

11. Wird meine Rechtsschutzversicherung für die anwaltlichen Kosten aufkommen?

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten unserer Beauftragung übernimmt, muss in jedem Einzelfall abgeklärt werden und richtet sich nach den Ihrem Rechtsschutzversicherungsvertrag zugrunde liegenden Rechtsschutz-Bedingungen (z.B. bezogen auf den vereinbarten Selbstbehalt).

Sollten Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen im außergerichtlichen und ggf. im gerichtlichen Verfahren beauftragen, übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer.

Dabei ist zu beachten, dass für das außergerichtliche Verfahren und das gerichtliche Verfahren jeweils gesondert Kosten anfallen und somit auch gesondert bei der Rechtsschutzversicherung eine Deckungsanfrage gestellt werden muss.

12. Was kostet mich die Mandatierung der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft genau?

Für eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Falles berechnen wir Ihnen eine Beratungsgebühr gemäß unserer Vergütungsvereinbarung. Diese Gebühr entsteht auch dann, wenn Sie uns nicht weiter mit einem Mandat beauftragen. Ob Sie diese Kosten von Ihrer Rechtschutzversicherung zurückerhalten, muss ggf. mit Ihrer Rechtsschutzversicherung geklärt werden.

Die genauen Kosten für die Tätigkeit der Nieding+ Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft im außergerichtlichen und ggf. im gerichtlichen Verfahren können leider nicht von vornherein angegeben werden. Sie richten sich nämlich nach dem in Deutschland gültigen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach dem Wert der Sache, dem sog. Streitwert, der in jedem Verfahren individuell nach den jeweiligen Umständen festgelegt werden muss. Die so ermittelten Kosten eines Klageverfahrens sind fix, insbesondere ist eine Gebührenunterschreitung nicht möglich. Selbstverständlich werden wir ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis keine weiteren Schritte einleiten, die ggf. mit weiteren Kosten verbunden wären.

Bei nachgewiesenen Härtefällen sind wir zu individuellen Vereinbarungen bereit, die die wirtschaftlichen Gegebenheiten eines jeden Härtefalles berücksichtigen.

13. Welche Unterlagen benötigt die Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft für die Bearbeitung des Falles?

Bitte vergleichen Sie insoweit die unter der Rubrik Mandatierung befindliche Auflistung der erforderlichen Dokumente.

14. Kann mir die Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft die Rückzahlung meines eingesetzten Kapitals garantieren?

Nein. Wer Ihnen eine solche Garantie abgibt, ist mindestens unseriös oder vielleicht sogar ein Betrüger. Sie können davon ausgehen, dass wir alles tun werden, um Ihr Kapital größtmöglich zurück zu erlangen. Selbstverständlich werden Sie von uns vor Einleitung von Verfahrensschritten, die für Sie Kosten auslösen, über deren Höhe informiert, so dass Sie dies immer unter Kontrolle haben.

15. Wie werde ich konkret von der Nieding+ Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft im Falle einer Mandatierung betreut, wie werde ich auf dem Laufenden gehalten?

Aufgrund der Vielzahl von Anfragen, die wir täglich in dieser Sache erhalten, möchten wir größtmöglich telefonische Kontakte vermeiden. Wir korrespondieren gerne per Post, Telefax oder E-Mail mit Ihnen. Wichtige Informationen erhalten Sie über unsere eigens eingerichtete Internet-Seite www.zertifikate-schaden.de. Besonders relevante Informationen bleiben dabei allerdings unseren Mandanten in den jeweiligen Verfahren vorbehalten, wofür wir um Ihr Verständnis bitten. Im geschützten Mandantenbereich können sich diese mit einem Paßwort, welches sie nach erfolgter Mandantierung der Nieding+ Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft erhalten, diese Informationen beschaffen. In besonders wichtigen Fällen werden wir mittels Pressemitteilung die breite Öffentlichkeit unterrichten.

16. Welche Fristen laufen und müssen daher von mir beachtet werden ?

Insbesondere welche Verjährungsfristen für die Ansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung laufen, kann nur nach einer Überprüfung im Einzelfall festgestellt werden.

 

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