Über uns
Wir setzen uns seit mittlerweile über 14 Jahren für Ihre Rechte als Anleger ein
Die Anwälte von Deutschlands erster reiner Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
Nieding + Barth engagieren sich seit 1994 für die Rechte von privaten Kapitalanlegern und institutionellen Investoren. Unabhängig von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ergeben sich für das Engagement der Kanzlei viele Facetten: Jedes Jahr erleiden Investoren hohe Verluste, weil Anlageberater, Vermögensverwalter und Finanzdienstleister nicht entsprechend sorgfältig mit dem ihnen anvertrauten Geld umgegangen sind oder aber weil Betrüger am Werk waren. Immer öfter gilt es zudem, den Interessen der Gläubiger von insolventen Unternehmen zu ihrem Recht zu verhelfen. Ein beeindruckender track record spricht für unser jahrelanges Engagement. So haben wir bis heute nationale und internationale Investoren mit einer Gesamtschadenssumme von über 8 Milliarden EUR gerichtlich und aussergerichtlich bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche anwaltlich vertreten. Im Bereich der höchstrichterlichen Rechtsprechung haben wir bisher über 30 Entscheidungen des BGH herbeigeführt. Darüber hinaus haben unsere Anwälte an den wesentlichen Kapitalmarktgesetzgebungsverfahren der letzten zehn Jahre durch Stellungnahmen zu den jeweiligen Gesetzesentwürfen mitgewirkt.
Für die Rechte des Anlegers - national und international
Die Nieding + Barth Rechtsanwalts AG setzt sich für die Rechte der Anleger ein, indem sie für ihre Mandanten national und international Entschädigungszahlungen erstreitet. In den USA ist sie gemeinsam mit ihren ständigen Kooperationspartnern Coughlin Stoia Geller Rudman Robbins LLP und Spector Roseman & Kodroff, in Frankreich mit unseren Pariser Kooperationspartnern Pardo Boulanger & Associés tätig. Europaweit und darüber hinaus arbeiten wir im Rahmen der internationalen AEA Anwaltsvereinigung mit über 600 Anwaltsbüros zusammen.
Kapitalmarktexperten in Gremien und Verbänden
Die Anlagerechtspezialisten von Nieding + Barth sind auch gefragte sachverständige Ansprechpartner der Gesetzgebungsgremien. Wir sind darüber hinaus in namhaften Organisationen vertreten, die die berechtigten Interessen privater Anleger unterstützen. Dazu gehören beispielhaft die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., Deutschlands führende Aktionärsvereinigung, der Deutsche Anlegerschutzbund e.V. und der Arbeitskreis Anlegerschutz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin.
Anlegervertretung in Insolvenzverfahren
Bundesweit bekannt ist auch die Kompetenz der Kanzlei im Insolvenzrecht. Im Rahmen der Insolvenzverfahren namhafter Aktiengesellschaften ist Rechtsanwalt Klaus Nieding unter anderem vom Amtsgericht Frankfurt am Main (im Insolvenzverfahren der Gontard & Metallbank AG) und vom Amtsgericht Wuppertal (im Insolvenzverfahren der Gold-Zack AG) zum "Gemeinsamen Vertreter" der Besitzer von Inhaberschuld- bzw. von Wandelschuldverschreibungen der insolventen Gesellschaften bestellt worden. Der Jurist vertritt die Ansprüche der Gläubiger in einer Gesamthöhe von 15 Millionen bzw. 56 Millionen Euro sowohl im Insolvenzverfahren, als auch im jeweiligen Gläubigerausschuss der Gesellschaften. Der Gläubigerausschuss als ein wichtiges Gremium arbeitet mit dem Insolvenzverwalter zusammen und entscheidet unter anderem auch über die Verteilung des noch vorhandenen Geldes.